Strom-Netzzugang

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Netzzugang

Netzzugangs­bedingungen

Die Netzzugangsbedingungen und deren Festlegungen bilden die Grundlage für eine Durchleitung im Netz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

Informationen

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV)
VDN-Richtlinie Leistungsbeschreibung für Messung und Abrechnung der Netznutzung
VDN-Richtlinie – MeteringCode 2006

Netz­entgelte

Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH betriebene Stromverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die vierte Regulierungsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 festgelegt.

Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.

Netzentgelte

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH gültig ab 01.01.2024
Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH gültig ab 01.01.2023
Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. gültig ab 01.01.2022
Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. gültig ab 01.01.2021
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV)
Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen nach § 13 StromNZV
Preisblatt für Mehr- und Mindermengen

Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.

Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Genehmigte individuelle Netzentgelte im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 der StromNEV

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern: 22-3163.8-1-3

Messlokations-ID: DE0004579231800001000­378005100002

Netz- oder Umspannebene: HS/MS

Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion: 80 %

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern Messlokations-ID Netz- oder Umspannebene Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion
22-3163.8-1-3 DE0004579231800001000378005100002 HS/MS 80 %

Hochlast­zeit­fenster

Leitfaden der Hochlastzeitfenster der BNetzA
Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2023
Hochlastzeitfenster 2022

Netzentgelt­modernisierungs­gesetz (NEMOG)

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gem. NEMoG

Netznutzungs­vertrag

Der Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-20-160 mit Beschluss vom 21.12.2020).

Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung. Das Vertragsdokument enthält neben dem Netznutzungsvertrag Strom auch die Module EDI-Vereinbarung und Zuordnungsvereinbarung. Ist der Netznutzer nicht personenidentisch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen, so ist eine separate Zuordnungsvereinbarung abzuschließen.

Netznutzungs­vertrag

Netznutzungsvertrag Strom BK6-20-160 (Lieferant und Letztverbraucher) ab 01.04.2022
Anlage a. EDI-Vereinbarung
Anlage b. Auftrag Sperrung/Entsperrung
Anlage c. Zuordnungsvereinbarung
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Preisblatt Netznutzung Strom 2022

Schaltzeiten

Schaltzeiten (inkl. Schwachlastzeiten)

Preisblatt Zahlungs­verzug, Unterbrechung und Wieder­herstellung der Anschluss­nutzung

Preisblatt Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

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