Verbundwasserzähler gelten als zwei Zähler. Für den Nebenzähler wird der Grundpreis nach den Bestimmungen des Gewerbetarifes festgelegt. Sind mehrere Zähler kleinerer Größen als Qn 15 eingebaut, so wird der Grundpreis für diese Übergabestellen nach dem Gewerbetarif bestimmt. Der Gesamtgrundpreis ergibt sich bei der Anwendung von mehreren Zählern als Summe der Einzelgrundpreise.